Wissen
Prävention und Schutzkonzepte
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Prävention
Das Ziel von Prävention ist es, Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene im Allgemeinen vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen.
Es handelt sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
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Primär-, Sekundär- u. Tertiärprävention
Primärprävention
Soll das erstmalige Auftreten von (sexualisierter) Gewalt verhindern.
Sekundär-prävention
Soll Dauer und Ausmaß gegenwärtiger (sexualisierter) Gewalt vermindern.
Tertiärprävention
Soll eingetretene Beeinträchtigungen minimieren bzw. möglichst beheben.
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Tipps für Präventionsmaßnahmen
• Information statt Abschreckung
• Etablierung transparenter Strukturen, Grenzen u. Regeln
• Klar geregelte Zuständigkeiten
• Aufheben vorhandener Machtgefälle
• Kultur des Hinsehens, um sex. Gewalt möglichst frühzeitig erkennen und stoppen zu können
• Tabus vermeiden
• Ressourcenorientierter, stärkender, grenzenwahrender Umgang
• Präventive Haltung vorleben und nachhaltig u. kontinuierlich etablieren
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Präventive Haltung
• ermöglicht Kindern und Jugendlichen, eigene Gefühle wahrzunehmen und zu benennen
• Die Fachkraft achtet auf die Einhaltung gemeinsam festgelegter Regeln und Grenzen
• Diskriminierende Verhaltensweisen und andere Grenzüberschreitungen werden angesprochen und klar abgelehnt
• Keine Festschreibung auf Rollenstereotype?
• Angemessene Sprachfähigkeit? und Kleidung
• Klares Nähe-Distanz-Verhältnis
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Präventionsbausteine
• Information & Aufklärung
• Wissen ist Macht
• Grenzen setzen
• Auf Köpersprache achten
• Fehlverhalten ansprechen, Beschwerde-möglichkeiten
• Ärger/Wut zeigen
• NEIN sagen
• Sich selbst ernst und wichtig nehmen
• Auf eigene Gefühle/Intuition vertrauen
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Präventionsbausteine
• Schreien, weglaufen, körperliche Gegenwehr
• Nicht überlegen, was andere wollen, sondern was man selbst möchte
• Vertrauensperson suchen
• Hilfe holen ist kein Petzen
• Über Vorfälle sprechen, evtl. gibt es mehrere Betroffene u. man kann gemeinsam vorgehen
• Beratung in Anspruch nehmen
Schutzkonzepte
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Schutzkonzept
- Was ist das?Schutzkonzepte sollen dazu beitragen, dass Einrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen oder stationäre Einrichtungen, die mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen arbeiten, sich zu sicheren Orten entwickeln, an denen Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt geschützt sind.
Es ist wichtig, dass ein Schutzkonzept gemeinsam entwickelt und nachhaltig etabliert wird. Ein Schutzkonzept, das im Alltag gelebt wird, stellt ein Qualitätsmerkmal dar und sorgt für mehr Handlungssicherheit.
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Inhalte eines Schutzkonzepts
• Risiko-/Gefährdungs- & Potenzialanalyse
• Partizipation
• Leitbild/Ethikrichtlinien der Einrichtung
• Verhaltensleitlinien/Selbst-verpflichtungserklärung der Mitarbeitenden
• Interventions- u. Rehabilitationsverfahren
• Fortbildungen
• Personalverantwortung/
• -qualifizierung
• Beschwerdeverfahren
• Sexualpädagogisches Konzept
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Risiko-/Gefährdungsanalyse & Potenzialanalyse
Am Anfang des Prozesses steht die sogenannte Risiko- bzw. Gefährdungsanalyse. Es wird gemeinsam erarbeitet, an welchen Stellen evtl. Gefährungspotential besteht, d.h. wo es evtl. Schwachstellen gibt, die von Täter*innen ausgenutzt werden könnten.
Bei der Potenzialanalyse wird gemeinsam erarbeitet, welche präventiven Strukturen und Maßnahmen bereits vorhanden sind und wo das Schutzkonzept anknüpfen kann.
Aus diesem ersten Schritt geht hervor,welche Veränderungen zum Schutz der Kinder u. Jugendlichen notwendig sind.
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Partizipation
Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene haben das Recht, alltägliche Situationen mit zu gestalten.
Der Schritt zur systematischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, stärkt deren Position und verringert das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Minderjährigen. Beteiligungsorientierte Organisationen und Einrichtungen erleichtern den Zugang zu den Kinderrechten und machen Kinder und Jugendliche kritikfähig, wenn sie Anlass für Beschwerden haben. Auch formale Mitbestimmungsgremien, wie zum Beispiel Heimräte oder Schüler:innenvertretungen sind wichtig, denn die positive Erfahrung mit diesen Formaten kann Kindern und Jugendlichen authentisch vermitteln, dass sie tatsächlich gehört werden und Einfluss auf die Gestaltung des Einrichtungslebens haben.
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Leitbild/Ethikrichtlinien der Einrichtung
Kinderschutz hat in Einrichtungen und Organisationen, die mit Minderjährigen arbeiten oberste Priorität. Dazu zählt ganz besonders auch der Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Das sollte im Leitbild, der Satzung oder der Ethik-Richtlinie einer Einrichtung oder Organisation deutlich werden.
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Interventions- u. Rehabilitationsverfahren
Um in Fällen sexualisierter Gewalt angemessen vorgehen zu können, ist ein Handlungsablauf mit konkreten Vorgehensweisen unabdingbar. Dies dient nicht nur dem Schutz der Betroffenen, sondern sorgt auch für mehr Handlungssicherheit auf Seiten der Mitarbeitenden.
Handlungspläne zum Umgang mit Verdachtsfällen und möglichen anschließenden Rehabilitationsleitlinien sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzeptes.
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Fortbildungen
Fortbildungen und Informationsveranstaltungen zum Thema sexualisierte Gewalt tragen dazu bei, dass Mitarbeitende sensibilisiert werden und sich Wissen zum Umgang mit der Thematik aneignen bzw. auf dem neuesten Stand bleiben. Dies fördert ein aufmerksames Umfeld,in dem Täter*innenstrategien und Signale von Betroffenen besser erkannt und bei Vermutung/Verdacht angemessen reagiert werden kann.
Davon profitieren alle - Mitarbeitende erlangen mehr Handlungssicherheit, Kinder und Jugendliche können besser geschützt und Betroffene besser unterstützt werden.
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Personalverantwortung/ -qualifizierung
Die Personalveratnwortung ist Leitungsaufgabe. Schon bei der Personalauswahl können Arbeitsverträge, polizeiliche Führungszeugnisse und Selbstverplichtungserklärungen zur Prävention beitragen.
Die Förderung der Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden trägt dazu bei, die Personalqualifizierung zu sichern.
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Personalverantwortung/ -qualifizierung
Personalverantwortung beginnt bei einer kinderschutzsensiblen Personalauswahl. Verschiedene Maßnahmen, wie z.B. die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis, können dabei genutzt werden.
Kinderschutz sollte schon im Vorstellungsgespräch themastisiert werden, genau wie die erlaubten Fragen nach einschlägigen erfolgten Verurteilungen und laufenden Ermittlungsverfahren. Arbeitszeugnisse sollten mit einem kinderschutzspezifischen Blick gelesen (und selbst auch so von der Einrichtung formuliert) werden.
Das Thema Prävention sollte aber auch nach der Einstellung Gesprächsgegenstand bleiben.
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Beschwerdeverfahren
Kinder, Jugendliche und Betroffene, aber auch Mitarbeitende sollten die Möglichkeit haben, sich zu beschweren. Dabei ist ein möglichst niedrigschwelliges Verfahren von Bedeutung.
Beschwerdestrukturen zeigen, dass man sich darüber bewusst ist, dass Kinder und Jugendliche mit Problemen aller Art, konfrontiert sein können, bei deren Lösung die Hilfe von Erwachsenen sinnvoll ist.
Für Leitungsverantwortliche bedeuten funktionierende Beschwerdeverfahren mehr Gewissheit darüber zu haben, dass sie frühzeitig informiert werden und entsprechend handeln können. Für das Thema sexualisierte Gewalt sollte neben den allgemeinen Beschwerdestrukturen eine konkrete Ansprechperson innerhalb und außerhalb der Einrichtung benannt werden.
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Sexualpädagogisches Konzept
Bildungs- und Erziehungseinrichtungen brauchen sowohl ein sexualpädagogisches als auch ein medienpädagogisches Konzept sowie Präventions- und Informationsangebote für Eltern und andere Bezugspersonen.
Für Kinder und Jugendliche bedeuten Präventionsangebote im Rahmen von Schutzkonzepten, dass Kinderrechte vermittelt und altersgerechte Informationen zu sexualisierter Gewalt und Hilfeangeboten gegeben werden.
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Notfallplan
Der Notfallplan ist ein schriftlich fixiertes Verfahren, das sich an den spezifischen Bedingungen einer Einrichtung orientiert und dann eingesetzt wird, wenn ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch aufkommt. In einem Notfallplan sind die notwendigen Schritte und Zuständigkeiten zur Verdachtsabklärung von Fällen sexueller Gewalt innerhalb und außerhalb der Einrichtung festgehalten Er dient als Orientierung für besonnenes und zugleich wirksames Handeln im Sinne des Kinderschutzes und sollte immer auch ein Rehabilitationsverfahren beinhalten, falls sich herausstellt, dass ein Verdacht unbegründet war.
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Notfallplan
Darüber hinaus formuliert der Notfallplan die Verpflichtung zur Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt, damit die Bedingungen und Fehlentscheidungen, die den Missbrauch ermöglicht haben, analysiert und für die Zukunft präventive Maßnahmen entwickelt werden können.
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Kooperation mit Fachkräften
Der Notfallplan enthält die Verpflichtung, in (Verdachts-) Fällen von sexueller Gewalt Fachleute, wie beispielsweise eigene Kinderschutzfachkräfte oder Mitarbeitende von spezialisierten Beratungsstellen, bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum weiteren Vorgehen einzubeziehen. So können Fehlentscheidungen und ein Vorgehen, das den Ruf der Einrichtung über das Kindeswohl stellt, verhindert werden. Aber auch jenseits von akuten Fällen ist die Vernetzung mit externen Fachleuten bei der Erstellung von Schutzkonzepten und zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz wichtig.
Weiterführende Infos
Die Informationen in diesem Kapitel basieren auf folgenden Quellen:
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
https://beauftragte-missbrauch.de/themen/schutz-und-praevention/schutzkonzepte
Zartbitter Münster
https://www.zartbitter-muenster.de/praevention-sexualisierte-gewalt/schutzkonzepte
Schulpsychologie RLP
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