Aktiv werden
Was kann ich tun,
wenn ich vergewaltigt wurde?
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Handlungsleitfaden Vergewaltigung
In einer akuten Notsituation
In einer bedrohlichen Situation kannst Du den Notruf (110) wählen und ggf. gezielt Menschen ansprechen und um Hilfe bitten.Begib dich an einen für Dich sicheren Ort.
Wichtig
Du bist nicht Schuld an dem, was Dir passiert ist. Niemand hat das Recht, gegen Deinen Willen sexuelle Handlungen an Dir vorzunehmen. -
Erste Schritte
Medizinische Versorgung: Auf übertragbare Krankheiten und eine mögliche Schwangerschaft untersuchen lassenBeweissicherung: Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung/Anonyme Spurensicherung
Sprich darüber
So eine Erfahrung ist oft mit Gefühlen wie Scham und Ohnmacht verbunden. Doch Du bist nicht allein. Bei einer Fachberatungsstelle kannst Du Dir persönlich, telefonisch oder sogar online Unterstützung suchen. Dort könnt ihr gemeinsam Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen besprechen.Natürlich kannst Du Dich auch erst mal einer anderen Vertrauensperson gegenüber öffnen, wenn Du Dich damit wohler fühlst.
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MSnV
Die Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung wird in einigen Krankenhäusern in Kooperation mit Frauennotrufen angeboten. Hier kannst Du Dich von geschultem Fachpersonal untersuchen, behandeln und Spuren sichern lassen.Du bist nicht direkt verpflichtet eine Anzeige zu erstatten. Mit den gesicherten Befunden kannst Du Dich auch später noch an die Polizei wenden.
Kontakt zu Anwält:in
Es ist sinnvoll, sich Unterstützung durch eine:n Anwält:in zu holen. Du kannst Dich zu Deinen Rechten und rechtlichen Möglichkeiten wie der Erstattung einer Anzeige beraten lassen. Für die anwaltliche Erstberatung gibt es einen Gutschein vom Weissen Ring. -
Psychosoziale Prozessbegleitung
Es besteht außerdem die Möglichkeit einer Psychosozialen Prozessbegleitung. Das ist eine besondere Form der nicht rechtlichen Begleitung im gesamten Strafverfahren. Bei Bedarf kann dazu ein Antrag gestellt werden.Erstattung einer Anzeige
Wäge ab, ob Du für die Erstattung einer Strafanzeige bereit bist. Dabei gibt es einige Punkte zu berücksichtigen. Vergewaltigung ist z.B. ein Offizialdelikt, d.h. Polizei und Staatanwaltschaft müssen ermitteln, das Zurückziehen der Anzeige ist nicht möglich.Setze Dich nicht unter Druck – es ist auch okay, wenn Du Dir erstmal „nur“ Unterstützung in einer Beratungsstelle holst.
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